REISERÜCKTRITT



Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit ohne Angabe von Gründen von der Reise zurück treten

(§651 i BGB)

Allerdings behalten wir uns vor, bei Stornierungen Ihnen eine Reiserücktrittsentschädigung in Rechnung zu stellen

für den entstanden Arbeitsaufwand bzw. Leerstand bei fehlender Ersatzvermietung.

Bei Ferienwohnungen hält die Rechtsprechung maximal folgende Pauschalsätze für erlaubt:

20%     bei Rücktritt bis 61 Tage vor Reisebeginn
50%     bei Rücktritt ab dem 60. bis zum 35. Tag vor

            Reisebeginn
80%     bei Rücktritt ab dem 34. Tag vor Reisebeginn
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Wir empfehlen Ihnen daher eine Reiserücktrittversicherung vor Buchung abzuschließen, um sich beruhigt auf den Urlaub bei uns zu freuen.
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Übrigens :

Büsumer -Deichhausen ist kurtaxenfrei!